Bund der Steuerzahler in Bayern e.V. - Home

Home

Aktuell

30.07.2010

Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer

Weiterer Sieg für die Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen. Bis zum 31. Dezember 2006 konnten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 1.250 Euro steuerlich geltend gemacht werden, wenn in dem häuslichen Arbeitszimmer mehr als die Hälfte der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ausgeübt wurde oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Diese Regelung wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2007 gestrichen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz (EStG) mit Art. 3 GG für unvereinbar erklärt, soweit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung zu schaffen. Was die Betroffenen jetzt beachten sollten: Mehr dazu

Aktuell

05.02.2010

Kein Warnstreik ohne vorherigen Schlichtungsversuch

"Ein Warnstreik ohne vorherigen Versuch einer Schlichtung ist rechtlicher und wirtschaftlicher Wahnsinn. Nicht nur der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in einem nicht mehr zu rechtfertigenden Ausmaß verletzt, er verursacht auch einen nicht mehr gut zu machenden großen Schaden" - so der Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern Rolf von Hohenhau. Mehr dazu

Youtube-Channel

Loading...

zum Youtube-Channel

Suche
Staatsverschuldung in Bayern
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0