Steuern
06.09.2016
Das Steuerrecht ist kompliziert und unübersichtlich. Der Informationsbedarf ist groß und oft ergeben sich Fragen, die geklärt werde müssen. In unserer täglichen Arbeit werden wir oft mit Anfragen befasst, die von allgemeinem Interesse sind. Diese wollen wir aufgreifen und nun für alle unsere Mitglieder zugänglich machen. Regelmäßig greifen wir im Klartext dazu einen Fall auf und beantworten ihn. Eine Sammlung der Fragen und Antworten finden Sie hier in der Rubrik Steuern – FAQ.
Haben Sie auch eine so Frage? Schicken Sie sie per Mail an steuern@steuerzahler-bayern.de
Zu den FAQ
FAQ – Themen rund um das Thema Steuern
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Ausgewählte monatliche Steuertipps des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V.
06.02.2018
Steuerabrechnung bei importierten Firmenwagen
Was tun, wenn es keinen deutschen Listenpreis gibt? Steuerzahler, die ein importiertes Fahrzeug als Dienstwagen nutzen, zahlen womöglich zu hohe Steuern. Betroffen sind Dienstwagenfahrer, für deren Fahrzeug es keinen deutschen Listenpreis gibt. Praktisch ist dies vor allem bei amerikanischen Fahrzeugen der Fall. Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen darf das Finanzamt den Listenpreis in diesen Fällen schätzen. Maßstab sei dabei der Importpreis, nicht der günstigere ausländische Listenpreis, so das Finanzgericht. Welcher Preis für die Abrechnung der Einkommensteuer letztlich der Richtige ist, muss nun abschließend der Bundesfinanzhof klären. Mehr dazu