Bund der Steuerzahler in Bayern e.V. - Bund der Steuerzahler: Bezirke abschaffen!

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03.02.2004

Bund der Steuerzahler: Bezirke abschaffen!

Bund der Steuerzahler: Bezirke abschaffen!
Höhere Bezirksumlage ein neuer Anlass


Den Streit ums Geld, der wieder einmal für Krach in der "Kommunal-Familie" sorge, sollte - so der Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern, Rolf von Hohenhau - Anlass dafür sein, ernsthaft die Abschaffung der Bezirke als kommunale Ebene zu prüfen. Dadurch ergebe sich auch unter Einbeziehung der notwendigen Verlagerungseffekte der Aufgabenbereiche dieser Selbstverwaltungsebene ein erhebliches Einsparpotential.

Die beste Begründung, diese durch den Bund der Steuerzahler seit langem geforderte Sparmaßnahme - die Abschaffung der Bezirke - umzusetzen, ergebe sich auch aus der Kritik des Präsidenten des Bayerischen Gemeindetages, Uwe Brandl und des Vorsitzenden des Bayerischen Städtetages, Josef Deimer, an dem nicht nachvollziehbaren Finanzgebaren der Bezirke, die in ihrer Mehrzahl bereits beschlossen hätten, die Bezirksumlage zu erhöhen.

In einer Zeit, in der viele Gemeinden praktisch pleite seien, sei diese Belastungsverschärfung durch die Bezirke besonders rücksichtslos. Wenn der Präsident des Verbandes der Bezirke, Manfred Hölzlein feststelle, die Bezirke seien finanziell nicht mehr handlungsfähig, dann seien daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

Bayern brauche keine Bezirke, sie seien so unnötig wie ein Kropf. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, von Hohenhau, zeigte sich überzeugt, dass die Abschaffung der Bezirke so unspektakulär vor sich gehen werde, wie die Abschaffung des Senats. Der Präsident prophezeite, dass weder die Bürger irgendeine Auswirkung durch die Abschaffung der Bezirke spüren würden, noch werde irgend jemand dieser kommunalen Ebene eine Träne nachweinen.

Der Bund der Steuerzahler habe die Spar- und Reformmaßnahmen von Ministerpräsident Stoiber ohne Wenn und Aber unterstützt. Jetzt müsse mit der Abschaffung der Bezirke ein weiterer wichtiger Akzent gesetzt werden, bevor dieser Schritt durch ein Volksbegehren vollzogen werde.

München, den 3.2.2004
Rudolf G. Maier
Pressesprecher
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