Verschwendung 2010: Wolnzach
Der frühere Kämmerer Wolfgang Z. hat sich außerdem zwei Autos und einen Fernseher auf Kosten der Kommune gleichsam „in die eigene Tasche gesteckt“.
Dieses Haushaltsgebaren blieb nicht folgenlos. Das Landgericht München II hat den früheren Bürgermeister Josef Sch. wegen Verwirklichung des Straftatbestands der Untreue nach § 266 StGB zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt ist. Sein früherer Kämmerer Wolfgang Z. wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind – es wurde Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt –, haben die Übeltäter gleichsam ihre „Quittung“ schon bekommen. Aufgrund der erheblichen Verstöße gegen Haushaltsbestimmungen hat die Regierung von Oberbayern gegen den früheren Bürgermeister des Marktes Wolnzach, zuletzt Landrat des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm, ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das derzeit wegen des noch nicht rechtkräftig abgeschlossenen Strafverfahrens ruht. Josef Sch. wurde außerdem vorläufig des Dienstes enthoben.
Im Interesse der steuerzahlenden Wolnzacher Bürger bleibt zu hoffen, dass künftig im Wolnzacher Rathaus wieder Rechtstreue herrscht.





