Steuervorteile bei Eheschließung beachten
Nach der standesamtlichen Hochzeit sollte auch die Wahl der richtigen Lohnsteuerklassen bedacht werden, weil sie das monatliche Nettoeinkommen beeinflusst. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich, wenn der eine Ehepartner (Steuerklasse III) mindestens 60 Prozent und der andere Ehepartner (Steuerklasse V) maximal 40 Prozent des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt. Die Kombination IV/IV geht davon aus, dass beide Ehegatten genau gleichviel verdienen. Seit diesem Jahr können verheiratete Arbeitnehmer auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Bei diesem Verfahren werden für jeden Ehepartner – abhängig von den persönlichen voraussichtlichen Einkünften – die steuerentlastenden Vorschriften und die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings anteilig berücksichtigt. Bei diesem Faktorverfahren und bei der Lohnsteuerklassenkombination III/V sind die Eheleute jedoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Tipps zur Wahl der richtigen Steuerklasse gibt der BdSt in einem Ratgeber. Der Ratgeber „Wahl der Steuerklassen für Ehegatten 2010“ kann direkt beim Bund der Steuerzahler in Bayern e.V., Nymphenburger Str. 118, 80636 München, gegen Einsendung eines adressierten und mit 1,45 € frankierten Rückkuverts C 5 (DIN A 5) anfordern werden.
Seit dem 1. Januar 2009 können Paare auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein. Die kirchliche Heirat allein führt jedoch nicht zu den oben genannten Wahlmöglichkeiten.
Verantwortlich: Hannah Stein
München, 29.06.2010




