Ausgewählte monatliche Steuertipps des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V.
Mehr für Mitglieder
Alle Steuertipps stehen unseren Mitglieden exklusiv im Mitgliederbereich zur Verfügung.Hier geht es zu allen Steuertipps
Steuertipps des BdSt Präsidiums
Einkommensteuer
Verwunderung über Steuervorauszahlungen
Viele Arbeitnehmer waren erstaunt, als das Finanzamt mit dem letzten Steuerbescheid auch Steuervorauszahlungen festsetzte. Bislang kannten viele Steuerzahler Vorauszahlungen nur von Unternehmern und Selbstständigen. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmer-Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V. Aber auch Geringverdiener in der Steuerklasse V und VI müssen unter Umständen Steuervorauszahlungen leisten. Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung zur Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Mehr für Mitglieder
Lohnsteuerkarte
Karte für 2010 gilt auch 2011!
Viele Arbeitnehmer sind es gewohnt, im Herbst eine neue Lohnsteuerkarte im Briefkasten vorzufinden. Doch in diesem Jahr ist das Warten auf eine neue Karte vergeblich. Ab dem Jahr 2011 soll die Kommunikation zwischen Steuerzahler und dem Finanzamt weitgehend elektronisch durchgeführt werden, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Die Papierlohnsteuerkarte soll durch ein elektronisches System ersetzt werden. Letzteres steht jedoch wohl erst im Jahr 2012 vollständig zur Verfügung. Im Übergangsjahr 2011 bleiben die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 daher erst einmal weiter gültig. Mehr für Mitglieder
Umzugskosten
Höhere Beträge steuerlich absetzbar
Kosten für einen berufsbedingten Umzug können steuerlich geltend gemacht werden. Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt. Eine erhebliche Fahrzeitverkürzung wird angenommen, wenn sich die Fahrzeit für den Hin- und Rückweg insgesamt um mindestens eine 1 Stunde reduziert. Mehr für Mitglieder
Kosten für Studium und Berufsausbildung
Verwaltungsanweisung liegt nun vor
Das Bundesministerium der Finanzen hat das seit langem erwartete Anwendungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Berufsausbildungs- und Studienkosten veröffentlicht, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) mit. Der Bundesfinanzhof hatte nämlich bereits im vergangenen Jahr in einem vom BdSt unterstützten Musterverfahren entschieden, dass Kosten für ein Studium im Anschluss an eine abgeschlossene Ausbildung Werbungskosten sind (Az.: VI R 14/07). Bislang hat die Verwaltung das Urteil jedoch in ähnlich gelagerten Fällen noch nicht angewendet. Mehr für Mitglieder
Viele Kinder nehmen im Herbst ein Studium auf oder beginnen mit einer Ausbildung. Für viele Eltern stellt sich dann die Frage, ob auch während der Ausbildung ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld besteht. Grundsätzlich kann für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag gewährt werden. Allerdings müssen Studenten oder Azubis, die sich ihr Taschengeld aufbessern oder ein Ausbildungsgehalt erhalten, den sogenannten Grenzbetrag beachten. Dieser Grenzbetrag legt fest, bis zu welcher Höhe Kinder Einkünfte und Bezüge erzielen dürfen, ohne den Kindergeldanspruch zu gefährden. Zurzeit beträgt der Grenzbetrag 8.004 Euro pro Jahr. Mehr für Mitglieder




