Bund der Steuerzahler in Bayern e.V. - Steuertipps

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Steuertipps des BdSt Präsidiums

23.12.2010

Einkommensteuer

Verwunderung über Steuervorauszahlungen

Viele Arbeitnehmer waren erstaunt, als das Finanzamt mit dem letzten Steuerbescheid auch Steuervorauszahlungen festsetzte. Bislang kannten viele Steuerzahler Vorauszahlungen nur von Unternehmern und Selbstständigen. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmer-Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V. Aber auch Geringverdiener in der Steuerklasse V und VI müssen unter Umständen Steuervorauszahlungen leisten. Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung zur Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Mehr dazu

08.12.2010

Lohnsteuerkarte

Karte für 2010 gilt auch 2011!

Viele Arbeitnehmer sind es gewohnt, im Herbst eine neue Lohnsteuerkarte im Briefkasten vorzufinden. Doch in diesem Jahr ist das Warten auf eine neue Karte vergeblich. Ab dem Jahr 2011 soll die Kommunikation zwischen Steuerzahler und dem Finanzamt weitgehend elektronisch durchgeführt werden, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Die Papierlohnsteuerkarte soll durch ein elektronisches System ersetzt werden. Letzteres steht jedoch wohl erst im Jahr 2012 vollständig zur Verfügung. Im Übergangsjahr 2011 bleiben die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 daher erst einmal weiter gültig. Mehr dazu

09.11.2010

Umzugskosten

Höhere Beträge steuerlich absetzbar

Kosten für einen berufsbedingten Umzug können steuerlich geltend gemacht werden. Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt. Eine erhebliche Fahrzeitverkürzung wird angenommen, wenn sich die Fahrzeit für den Hin- und Rückweg insgesamt um mindestens eine 1 Stunde reduziert. Mehr dazu

07.10.2010

Kosten für Studium und Berufsausbildung

Verwaltungsanweisung liegt nun vor

Das Bundesministerium der Finanzen hat das seit langem erwartete Anwendungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Berufsausbildungs- und Studienkosten veröffentlicht, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) mit. Der Bundesfinanzhof hatte nämlich bereits im vergangenen Jahr in einem vom BdSt unterstützten Musterverfahren entschieden, dass Kosten für ein Studium im Anschluss an eine abgeschlossene Ausbildung Werbungskosten sind (Az.: VI R 14/07). Bislang hat die Verwaltung das Urteil jedoch in ähnlich gelagerten Fällen noch nicht angewendet. Mehr dazu

07.09.2010

Kosten für die Studentenbude abziehbar?

Viele Kinder nehmen im Herbst ein Studium auf oder beginnen mit einer Ausbildung. Für viele Eltern stellt sich dann die Frage, ob auch während der Ausbildung ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld besteht. Grundsätzlich kann für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag gewährt werden. Allerdings müssen Studenten oder Azubis, die sich ihr Taschengeld aufbessern oder ein Ausbildungsgehalt erhalten, den sogenannten Grenzbetrag beachten. Dieser Grenzbetrag legt fest, bis zu welcher Höhe Kinder Einkünfte und Bezüge erzielen dürfen, ohne den Kindergeldanspruch zu gefährden. Zurzeit beträgt der Grenzbetrag 8.004 Euro pro Jahr. Mehr dazu

02.09.2010

Keine Gewerbesteuer für Berufsbetreuer

Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH unterliegen Einkünfte von sogenannten Berufsbetreuern nicht der Gewerbesteuer (Az.: VIII R 10/09 und VIII R 14/09). Das Finanzamt hatte die Einkünfte von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig waren und die Einkünfte einer Volljuristin, die als Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin agierte, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft. Dem widersprachen die Richter des BFH. Der BFH entschied, dass es sich nicht um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handele, sondern um Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, für die keine Gewerbesteuer anfällt. Damit bestätigt der BFH die Rechtsauffassung des BdSt. Der BdSt hatte sich bereits im Jahr 2008 mit einer Eingabe an das Bundesfinanzministerium gewandt und eine entsprechende Klarstellung im Gesetz angeregt.

29.07.2010

Überhöhte Vorauszahlungsbescheide

Jetzt handeln!

Viele Steuerzahler haben in den letzten Wochen ihren Steuerbescheid für das Jahr 2009 erhalten. Wer Steuern nachentrichten muss, erhält regelmäßig auch einen Vorauszahlungsbescheid. Die Steuervorauszahlungen sind eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Dies hat den Vorteil, dass der Steuerzahler dann nicht auf einen Schlag einen großen Betrag nachzahlen muss. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der letzten Steuerveranlagung. Mehr dazu

12.07.2010

Zuschuss für Rußpartikelfilter: Förderung nun auch für leichte Nutzfahrzeuge

Viele deutsche Städte erlauben Autofahrern die Durchfahrt durch bestimme Bereiche (sog. Umweltzonen) nur noch, wenn das Fahrzeug einen geringen Schadstoffausstoß ausweist und daher eine entsprechende Umweltplakette erhalten hat. Zur Minderung des Schadstoffausstoßes können Diesel-Fahrzeuge mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden. Die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter wird mit einem Zuschuss von 330 Euro je Fahrzeug gefördert. Eine entsprechende Verlängerung der Förderung hatte die Bundesregierung erst kürzlich beschlossen. Mehr dazu

29.06.2010

Heiraten und Steuern: Lohnsteuerklassenwahl bedenken

Der Sommer ist die Hochsaison für Heiratswillige. Neben den Vorbereitungen für die Feierlichkeiten sollten Paare auch die steuerlichen Möglichkeiten, die sich durch eine Eheschließung ergeben, beachten. Für Verheiratete besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen, was für die meisten Paare günstiger ist. Seit dem 1. Januar 2009 können Paare auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein. Die kirchliche Heirat allein hat jedoch keine Auswirkungen auf die einkommensteuerrechtliche Situation des Ehepaares. Mehr dazu

17.06.2010

Kindergeld: Was ist ein „Zählkind“?

Welches Kind bei einem Kindergeldberechtigten erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich grundsätzlich nach der Reihenfolge der Geburten. Nun mag man meinen, es ist egal, ob man nun für das erste Kind 184 Euro im Monat und für das dritte Kind 190 Euro im Monat erhält oder umgekehrt. Dem ist jedoch nicht so! Denn in der Reihenfolge der Kinder zählen auch diejenigen Kinder mit, für die der Berechtigte kein Kindergeld erhalten kann, weil es einem anderen Elternteil vorrangig zusteht. In diesem Fall spricht man von sogenannten „Zählkindern“. Mehr dazu

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