Newsticker
03.02.2012
Die Finanzämter informieren, was Bürger bei ihrer Steuererklärung 2011 zu beachten haben.
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags: Für das Jahr 2011 können höhere Werbungskosten geltend gemacht werden: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde von 920 auf 1000 Euro erhöht. Bis zu dieser Grenze werden Werbungskosten wie etwa Fahrtkosten, Fachliteratur, Kontoführungsgebühren oder Bewerbungskosten pauschal berücksichtigt.
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: Wenn Handwerkerleistungen bereits öffentlich gefördert werden - beispielsweise über ein KfW-Programm oder andere zinsverbilligte Darlehen und steuerfreie Zuschüsse - ist dafür eine Steuerermäßigung ausgeschlossen.
Doppelte Haushaltsführung: Sie wird nun auch dann anerkannt, wenn Arbeitnehmer ihren Lebensmittelpunkt vom Beschäftigungsort wegverlegen, aber dort, wo sie arbeiten, einen Zweitwohnsitz behalten. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Rückumzug zum Arbeitsort weder geplant ist, noch feststeht.
Höherer Steuerfreibetrag: Ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pfleger können ab 2011 für ihre Aufwandsentschädigungen eine Steuerbefreiung von bis zu 2.100 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Bisher waren es maximal 500 Euro.
Sozialleistungen: Für 2011 müssen alle Träger von Sozialleistungen ihre gewährten Leistungen bis zum 28. Februar 2012 elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmals fallen auch Eltern- und Krankengeld darunter. Für betroffene Bürger entsteht durch die erhaltenen Leistungen die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Die Leistungen sind zwar steuerfrei, wirken sich aber auf die Höhe des Steuersatzes aus, so dass es in einzelnen Fällen zu Steuernachzahlungen kommen kann.
Krankheitskosten: Um sie als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, muss die Notwendigkeit durch eine vor Beginn ausgestellte Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erfolgen. Bei bestimmten Maßnahmen, z.B. einer Kur, ist darüber hinaus ein im Vorfeld ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorzulegen.
Ausblick auf die Änderungen ab 2012: Eltern von volljährigen Kindern zwischen 18 und 25 Jahren haben auch dann Anspruch auf Kindergeld bzw. -freibeträge, unabhängig von der Höhe eines eigenen Verdienstes. Die bislang geltende Einkommensgrenze der Kinder von 8.004 Euro pro Jahr entfällt. Wird aber eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, so besteht dieser Anspruch nur dann weiter, wenn die volljährigen Kinder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen. Für Eltern ergeben sich deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die Unterscheidung und der Nachweis von Erwerbstätigkeit der Eltern oder von Ausbildung, Krankheit und Behinderung entfallen. Werden verschiedene Verkehrsmittel genutzt, so müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden. Nur wenn diese höher sind als die jährliche Entfernungspauschale von 4.500 Euro, so ist ein Nachweis erforderlich. Um Rückforderungen von Zulagen bei der Riester-Förderung zu vermeiden, ist bei Ehegatten (sogenannte mittelbar Zulageberechtigte) die Zahlung eines Mindestbetrags von 60 Euro vorgesehen.
Mit Hilfe von ElsterFormular, dem kostenlosen Programm der Finanzverwaltung, oder im Handel erhältlicher Software, kann die Steuererklärung am Computer erstellt und elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden. Die CD für die Steuererklärung ist ab Mitte Februar in allen Finanzämtern erhältlich.
Steuererklärung: Was für 2011 zu beachten ist
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags: Für das Jahr 2011 können höhere Werbungskosten geltend gemacht werden: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde von 920 auf 1000 Euro erhöht. Bis zu dieser Grenze werden Werbungskosten wie etwa Fahrtkosten, Fachliteratur, Kontoführungsgebühren oder Bewerbungskosten pauschal berücksichtigt.
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: Wenn Handwerkerleistungen bereits öffentlich gefördert werden - beispielsweise über ein KfW-Programm oder andere zinsverbilligte Darlehen und steuerfreie Zuschüsse - ist dafür eine Steuerermäßigung ausgeschlossen.
Doppelte Haushaltsführung: Sie wird nun auch dann anerkannt, wenn Arbeitnehmer ihren Lebensmittelpunkt vom Beschäftigungsort wegverlegen, aber dort, wo sie arbeiten, einen Zweitwohnsitz behalten. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Rückumzug zum Arbeitsort weder geplant ist, noch feststeht.
Höherer Steuerfreibetrag: Ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pfleger können ab 2011 für ihre Aufwandsentschädigungen eine Steuerbefreiung von bis zu 2.100 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Bisher waren es maximal 500 Euro.
Sozialleistungen: Für 2011 müssen alle Träger von Sozialleistungen ihre gewährten Leistungen bis zum 28. Februar 2012 elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmals fallen auch Eltern- und Krankengeld darunter. Für betroffene Bürger entsteht durch die erhaltenen Leistungen die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Die Leistungen sind zwar steuerfrei, wirken sich aber auf die Höhe des Steuersatzes aus, so dass es in einzelnen Fällen zu Steuernachzahlungen kommen kann.
Krankheitskosten: Um sie als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, muss die Notwendigkeit durch eine vor Beginn ausgestellte Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erfolgen. Bei bestimmten Maßnahmen, z.B. einer Kur, ist darüber hinaus ein im Vorfeld ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorzulegen.
Ausblick auf die Änderungen ab 2012: Eltern von volljährigen Kindern zwischen 18 und 25 Jahren haben auch dann Anspruch auf Kindergeld bzw. -freibeträge, unabhängig von der Höhe eines eigenen Verdienstes. Die bislang geltende Einkommensgrenze der Kinder von 8.004 Euro pro Jahr entfällt. Wird aber eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, so besteht dieser Anspruch nur dann weiter, wenn die volljährigen Kinder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen. Für Eltern ergeben sich deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die Unterscheidung und der Nachweis von Erwerbstätigkeit der Eltern oder von Ausbildung, Krankheit und Behinderung entfallen. Werden verschiedene Verkehrsmittel genutzt, so müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden. Nur wenn diese höher sind als die jährliche Entfernungspauschale von 4.500 Euro, so ist ein Nachweis erforderlich. Um Rückforderungen von Zulagen bei der Riester-Förderung zu vermeiden, ist bei Ehegatten (sogenannte mittelbar Zulageberechtigte) die Zahlung eines Mindestbetrags von 60 Euro vorgesehen.
Mit Hilfe von ElsterFormular, dem kostenlosen Programm der Finanzverwaltung, oder im Handel erhältlicher Software, kann die Steuererklärung am Computer erstellt und elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden. Die CD für die Steuererklärung ist ab Mitte Februar in allen Finanzämtern erhältlich.
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