Bund der Steuerzahler in Bayern e.V. - Newsletterinhalte

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16.10.2011

München Resonanzstudien Schwarzbuch 2011

Warum selbst bezahlen, wenn dies auch die Steuerzahler tun? Die Bayerische Staatskanzlei in München hatte in den letzten zehn Jahren demoskopische Studien zur Erforschung der öffentlichen Meinung, sog. Resonanzstudien, in Auftrag gegeben. Dabei wurde nicht nur die öffentliche Meinung zur Arbeit der Bayerischen Staatsregierung abgefragt, sondern unter anderem auch die Wahlabsichten von Bürgern für kommende Wahlen (sog. Sonntagsfrage), ebenso wie der Bekanntheitsgrad von Parteipolitikern.

Die Resonanzgutachten haben also auch Empfehlungen für die politische Auseinandersetzung mit einzelnen Parteien geliefert. Insgesamt wurden Steuergelder in Höhe von rd. 558.000,-- € für die demoskopischen Gutachten ausgegeben.
Nicht nur der Bund der Steuerzahler hatte dieses Ausgabegebaren kritisiert, kann es doch nicht angehen, dass Umfragen vom Steuerzahler bezahlt werden und in Wirklichkeit auch einer einzelnen Partei zu Gute kommen.
Auch der Bayerische Oberste Rechnungshof hat festgestellt, dass „parteipolitisch relevante Fragestellungen nicht von den Aufgaben einer Staatsregierung umfasst sind und daher nicht Gegenstand der von ihr in Auftrag gegebenen Meinungsumfragen sein dürfen“. Daher verbiete sich eine Finanzierung solcher Fragestellungen aus Haushaltsmitteln.
Der Bund der Steuerzahler geht noch einen Schritt weiter: Steuergelder, die für Meinungsumfragen ausgegeben wurden, die wiederum der parteipolitischen Arbeit zu Gute kommen, sind auf Heller und Pfennig zurückzuzahlen.

Doch man hat nicht nur Steuergelder verschwendet. Im Juni diesen Jahres rügte der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Umgang der Bayerischen Staatsregierung mit den Resonanzstudien als verfassungswidrige Missachtung der Rechte des Parlaments. So hätte die Bayerische Staatsregierung auf Nachfrage das Parlament über den Inhalt der Studien informieren müssen. Die Verweigerung von Auskünften über die Meinungsumfragen verstoße gegen die Rechte der Landtagsopposition und sei verfassungswidrig.
Die Bayerische Staatskanzlei ist als Auftraggeberin der umstrittenen Studien u.a. der Auffassung, dass „die Sonntagsfrage und Fragen nach den Problemlösungskompetenzen der Parteien eine unverzichtbare Kontrollfunktion im unmittelbaren Zusammenhang mit den Fachfragen haben. Denn durch die Sonntagsfrage verdichtet sich das Gesamturteil der Befragten darüber, wie die Arbeit der Regierung wahrgenommen wird und welchen politischen Themen die Menschen welche Priorität zumessen.“ Außerdem stellen u.a. auch zahlreiche andere Landesregierungen seit jeher die Sonntagsfrage, ohne dass dies bislang jemals beanstandet worden wäre. Da „parteipolitische Empfehlungen von der Staatskanzlei bei Beauftragung der Resonanzstudien nicht bestellt und nicht bezahlt wurden… ist für Erstattungsansprüche des Freistaats gegen politische Parteien auch kein Raum.“
Der Bund der Steuerzahler ist aber ganz anderer Auffassung: Wenn eine Partei die öffentliche Meinung in Erfahrung bringen will, soll sie es selber tun und es auch selbst bezahlen. Sich dies von den Steuerzahlern im Rahmen von demoskopischen Umfragen gleichsam sponsern zu lassen, ist unbillig und fördert nicht gerade das Vertrauen der Bürger und Steuerzahler in die Politik.

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