"Ein Warnstreik ohne vorherigen Versuch einer Schlichtung ist rechtlicher und wirtschaftlicher Wahnsinn. Nicht nur der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in einem nicht mehr zu rechtfertigenden Ausmaß verletzt, er verursacht auch einen nicht mehr gut zu machenden großen Schaden" - so der Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern Rolf von Hohenhau.
Bundesarbeitsgericht und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben immer wieder in ihren vielen Entscheidungen bestätigt - so der Steuerzahlerpräsident - dass die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeits-leistung erst dann verweigert werden darf, wenn alle Möglichkeiten einer friedlichen Einigung ausgeschöpft seien. Der Warnstreik ist eine echte Arbeitskampfmaßnahme und ein Schlichtungsverfahren dient gerade dazu, einen Arbeitskampf zu vermeiden - so der Präsident weiter. Die Ge-werkschaften verletzen mit ihrem Aufruf grundlegende rechtliche Spielregeln des Arbeitskampfes!
Präsident von Hohenhau forderte deshalb die Verhandlungsführer beider Seiten auf, endlich und sofort an den Verhandlungstisch zurückzukehren. An den öf-fentlichen Arbeitgeber gewandt: "Nützen Sie jegliche rechtliche Möglichkeit im Interesse der Steuerzahler und bieten Sie mit Hilfe der Arbeitsgerichte den Ge-werkschaften Paroli. Fordern Sie diese auf, sofort an den Verhandlungstisch zu kommen. Millionen von Steuerbürgern haben Sie auf Ihrer Seite!" - so Präsdent von Hohenhau.
München, den 4.2.2010
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