Kein Warnstreik ohne vorherigen Schlichtungsversuch
Bundesarbeitsgericht und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben immer wieder in ihren vielen Entscheidungen bestätigt - so der Steuerzahlerpräsident - dass die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeits-leistung erst dann verweigert werden darf, wenn alle Möglichkeiten einer friedlichen Einigung ausgeschöpft seien. Der Warnstreik ist eine echte Arbeitskampfmaßnahme und ein Schlichtungsverfahren dient gerade dazu, einen Arbeitskampf zu vermeiden - so der Präsident weiter. Die Ge-werkschaften verletzen mit ihrem Aufruf grundlegende rechtliche Spielregeln des Arbeitskampfes!
Präsident von Hohenhau forderte deshalb die Verhandlungsführer beider Seiten auf, endlich und sofort an den Verhandlungstisch zurückzukehren. An den öf-fentlichen Arbeitgeber gewandt: "Nützen Sie jegliche rechtliche Möglichkeit im Interesse der Steuerzahler und bieten Sie mit Hilfe der Arbeitsgerichte den Ge-werkschaften Paroli. Fordern Sie diese auf, sofort an den Verhandlungstisch zu kommen. Millionen von Steuerbürgern haben Sie auf Ihrer Seite!" - so Präsdent von Hohenhau.
München, den 4.2.2010




