Presse > Presseinformationen 2012 > Presseinformationen 2010
17.12.2010
Betriebliche Weihnachtsfeier – so bleibt sie steuerfrei
Werden diese Regeln beachtet, dann sind sämtliche Zuwendungen an den Arbeitnehmer anlässlich der Weihnachtsfeier lohnsteuer- und sozialversi¬cherungsfrei. Geht die Veranstaltung über diesen Rahmen hinaus, gehören die gesamten Zuwendungen an die Arbeitnehmer inklusive der Kosten für den „äußeren Rahmen“ zum Arbeitslohn und müssen versteuert werden.
Dabei gibt es dann zwei Möglichkeiten: Entweder versteuert jeder Arbeit¬nehmer einzeln die Zuwendung oder der Arbeitgeber entscheidet sich für eine Pauschalierung der Lohnsteuer. In diesem Fall übernimmt er 25 Pro¬zent der Lohnsteuer zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Verantwortlich: Hannah Stein
München, 17.12.2010




